Jahreshauptversammlung am Freitag, den 24. März 2017

Liebe Vereinsmitglieder, hiermit laden wir Euch zur diesjährigen Jahreshauptversammlung ein. Diese findet am Freitag, den 24. März 2017, um 20 Uhr im kleinen Sitzungssaal in der Kultur- und Marktscheune statt.

Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung:

1. Eröffnung 9. Wahl des Wahlleiters
2. Wahl des Protokollführers 10. Neuwahlen des Vorstandes
3. Bericht der Vorsitzenden über das Jahr 2016 11. Neuwahlen des Kassenprüfers
4. Berichte der einzelnen Abteilungen 12. Anhebung der Beiträge auf Niveau des Sportbundes Rheinland-Pfalz
5. Bericht des Kassierers 13. Satzungsänderungen 2017
6. Bericht der Kassenprüfer 14. Siegerehrung Vereinscup 2016
7. Entlastung des Kassierers 15. Vereinscup 2017 – Neuordnung Vereinscup
8. Entlastung des Vorstandes 16. Geplante Veranstaltungen 2017
  17. Verschiedenes

Anträge zur Jahreshauptversammlung können bis zum 03.03.2017 bei Diana Biegel eingereicht werden.

Punkt 13 Satzungsänderungen:
§4 Beendigung der Mitgliedschaft Punkt 2
ALT Stand 17.04.2014: Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zulässig.
NEU: Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zulässig.

§5 Beiträge Punkt 3
ALT Stand 17.01.2014: Die Höhe des Mitgliedsbeitrags darf nicht unter dem vom Landessportbund Rheinland-Pfalz beschlossenen Mindestbeiträge liegen. Die Mitgliedsbeiträge betragen gemäß letzter Festsetzung der Mitgliederversammlung für Erwachsene jährlich 48,00€, Familien 60,00€, Jugendliche bis 18 Jahren 30,00€ und Kinder bis 15 Jahren 12,00€.
NEU: Die Höhe des Mitgliedsbeitrags darf nicht unter dem vom Landessportbund Rheinland-Pfalz beschlossenen Mindestbeiträge liegen. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags richtet sich gemäß der Vorgabe des Landessportbund Rheinland-Pfalz und wird dem entsprechend angepasst. (siehe Anlage 1). Die Beitragsentwicklung wird bei Änderung an der Jahreshauptversammlung an die Mitglieder ausgehändigt.